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OLG Hamburg, 03.02.1982 - 4 U 208/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bezugnahme auf Mietdatensammlung eines Verbandes, Nennung von Mieter- bzw. Vermieternamen bei einzelnen Vergleichsobjekten, Vorlagebeschluss an den BGH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1416 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 1/82
Benennung von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsschreiben
Das Oberlandesgericht, das die Rechtsauffassung des Landgerichts teilt, hat durch Beschluß vom 3. Februar 1982 (WuM 1982, 71 = NJW 1982, 1416) die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen
Diese Form der Ermittlung von Vergleichswohnungen ist nicht beanstandet worden (BGHZ 84, 392/397 f. zu OLG Hamburg NJW 1982, 1416 LS). - BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81 Ob der Bundesgerichtshof aufgrund des Vorlagebeschlusses des OLG Hamburg vom 3.2.1982 (= 4 U 208/81 = WuM 1982, 71 LS mit abl. Anm. Kopff) eine andere Auffassung zu § 2 Abs. 2 S. 3 MHG bezüglich der Angabe der Namen von Mietern oder/und Vermietern der dem Mieter mitgeteilten Vergleichswohnungen vertreten wird als der erkennende Senat und die eingangs dieses Abschnitts bezeichneten Obergerichte, bleibt abzuwarten; die Zulässigkeit des zu treffenden Rechtsentscheids wird jedenfalls vom Vorlagebeschluß des OLG Hamburg nicht berührt.
- BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 13/82
Benennung von Vergleichswohnungen bei Mieterhöhung
Zwar hat bereits das Oberlandesgerichts Hamburg dieselbe Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (NJW 1982, 1416 --- WuM 1982, 71). - BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 5/82
Benennung von Vergleichswohnungen bei Mieterhöhung
Das Oberlandesgericht Hamburg hat zwar dieselbe Rechtsfrage schon mit Beschluß vom 3. Februar 1982 (NJW 1982, 1416 --- WuM 1982, 71) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.